Rz. 835
Die rückwirkende Gewährung von Erwerbsminderungsrenten führt zum Wegfall des Anspruches auf Arbeitslosen-, Verletzten- oder Krankengeld. Damit entfällt auch der Anspruch dieser Träger (Arbeitsagentur, UVT, Krankenkasse) auf Erstattung der von ihnen abgeführten SV-Beiträge (siehe Rn 739, Rn 1751 ff., Rn 1757 ff.).
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