Rz. 1901

Die Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Dienstunfall entbindet das Gericht im anschließenden Schadenersatzprozess nicht von der Prüfung, ob der geltend gemachte Schaden eine adäquate Folge des Unfalls ist (siehe auch Rn 1858).[1210]

[1210] BGH v. 24.9.1963 – VI ZR 107/62 – VersR 1963, 1207 (Eine von der zuständigen Verwaltungsbehörde getroffene Entscheidung über die vorzeitige Pensionierung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit kann von den ordentlichen Gerichten grundsätzlich nicht auf ihre Berechtigung nachgeprüft werden. Die Tatbestandswirkung, die der Verwaltungsentscheidung insoweit zukommt, erstreckt sich jedoch nicht auf die Frage, ob die wegen Dienstunfähigkeit ausgesprochene Pensionierung adäquate Folge eines Verkehrsunfalls war.); OLG Celle v. 20.1.2010 – 14 U 126/09 – jurisPR-VerkR 5/2010, Anm. 1 (Anm. Lang) = NJW-Spezial 2010, 233 = SP 2010, 284 = SVR 2011, 215, OLG Celle v. 30.5.2007 – 14 U 277/01 – OLGR 2007, 805 = SVR 2007, 462 = VRR 2008, 66.

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