Rz. 947

Die Bestimmung des § 4 II MB/KT ist wirksam. Sie begrenzt den Umfang der Leistungspflicht mit der Folge, dass das von einer Berufsgenossenschaft gezahlte Verletztengeld auf den Krankentagegeldanspruch anzurechnen ist.[568]

[568] OLG Celle v. 10.6.2010 – 8 U 18/10 – VersR 2010, 1486 = zfs 2010, 627 (§ 4 II MBKT 94 ist wirksam).

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