Rz. 233

Man kann vorzeitig in Rente gehen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeitnehmer mit mindestens 35 Versicherungsjahren, Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung) und dann zumeist mit Abschlägen. Für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand tritt, fallen Abzüge i.H.v. 0,3 % an, und zwar lebenslang.

 

Rz. 234

 

Beispiel 4.1

Geht ein Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren statt mit 65 Jahren in Rente, bekommt er bis zum Lebensende 7,2 % weniger Geld:

24 Monate * 0,3 Prozentpunkte = 7,2 Prozentpunkte

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