Rz. 1960
Für den Regress des Dienstherrn ist wie folgt zu differenzieren:
Übersicht 4.34: Regress beim Dienstunfall
Ansprüche des Beamten | Ansprüche des Dienstherrn | |
---|---|---|
Teilnahme am allgemeinen Verkehr | Personen- und Sachschadenansprüche bestehen | Regress wegen Personenschaden ist ausgeschlossen gegen andere öffentliche Verwaltung, die für ihren Bediensteten haftet |
keine Teilnahme am allgemeinen Verkehr | Haftungsausschluss hinsichtlich Personenschaden | Regressanspruch gegen Schädiger |
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