Rz. 394

Die Gründe des Zahlungsantrags "Unterhalt wegen Kindesbetreuung" sind folgendermaßen zu modifizieren:

 

Rz. 395

Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt

 

Muster 4.22: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt

Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _________________________ haben sich die Beteiligten getrennt.

Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin den ihr aus § 1361 BGB zustehenden laufenden und rückständigen Ehegatten-Trennungsunterhalt geltend.

1.

Die Antragstellerin hat kein Einkommen/nur ein Einkommen von _________________________ EUR. Ihr ist eine Erwerbstätigkeit/eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit auf Dauer auch nicht zumutbar.

Denn die Antragstellerin ist bereits seit langer Zeit erheblich krank. Sie leidet an _________________________, wie aus der beigefügten ärztlichen Bescheinigung ersichtlich. Dieses Attest belegt auch, dass die Erkrankung seit _________________________ besteht und trotz aller Behandlungen weder in der Vergangenheit eine Besserung eingetreten ist noch mit einer Besserung für die Zukunft gerechnet werden kann.

Aufgrund dieser Erkrankungen ist die Antragstellerin erwerbsunfähig/nur teilweise erwerbsfähig.

Beweis: Sachverständigengutachten

Es kommt hinzu, dass der Antragstellerin auch wegen ihres Alters von _________________________ Jahren eine Erwerbstätigkeit/Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann. Sie war zuletzt im Jahr _________________________ erwerbstätig/in größerem Umfang erwerbstätig und hat seither im Einvernehmen mit dem Antragsgegner den Haushalt geführt sowie früher die gemeinsamen Kinder betreut und versorgt. Sie hat deshalb keine/nur eingeschränkte berufliche Erfahrung. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Antragsgegner mit netto _________________________ EUR ein gutes Einkommen hat und daraus jetzt kein Kindesunterhalt mehr bestritten werden muss. Obwohl sie noch einige Jahre von der allgemeinen Altersgrenze entfernt ist, ist die Antragstellerin deshalb auch aufgrund ihres Alters nicht mehr verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen/ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.

2.

Der Antragsgegner verdient monatsdurchschnittlich netto _________________________ EUR. Dieses Einkommen erzielt er aus einer Ganztagstätigkeit als _________________________. Als Beleg überreichen wir die jüngste, der Antragstellerin vorliegende Verdienstbescheinigung des Antragsgegners, nämlich für den Monat _________________________. Die Antragstellerin unterstellt, dass das Einkommen des Antragsgegners seither um jedenfalls _________________________ EUR gestiegen ist. Der Antragsgegner wird aufgefordert, einen aktuellen Einkommensnachweis vorzulegen. Für den Fall, dass dies nicht binnen der vom Gericht zu setzenden Erwiderungsfrist geschehen sollte, wird hiermit bereits gemäß § 236 Abs. 2 FamFG beantragt, das Gericht möge Auskünfte und Belege bei _________________________ [mögliche Auskunftgeber gem. § 236 Abs. 1 FamFG] einholen.

Vom Einkommen des Antragsgegners sind berufsbedingt notwendige Kosten in Höhe von _________________________ für _________________________ abgezogen worden. Weitere unterhaltsrelevante Belastungen des Antragsgegners sind nicht bekannt.

3.

Die Anträge rechtfertigen sich aus folgenden Überlegungen:

a) Mit dem Antrag zu 1 wird der laufende Unterhaltsanspruch der Antragstellerin geltend gemacht, und zwar in Höhe von 45 % des Einkommens des Antragsgegners/45 % der Einkommensdifferenz der Beteiligten. Daraus ergibt sich ein Monatsunterhalt von _________________________ EUR.
b)

Der Antrag zu 2 betrifft den Unterhaltsrückstand für die Zeit von _________________________ bis _________________________.

Mit Schreiben der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom _________________________ war der Antragsgegner aufgefordert worden, ab dem Monatsanfang den nun mit dem Antrag zu 1 geltend gemachten Monatsunterhalt an die Antragstellerin zu zahlen. Eine Kopie dieses Schreibens fügen wir bei. Es ist dem Antragsgegner spätestens am _________________________ zugegangen.

Damit befindet sich der Antragsgegner seit dem Monatsanfang vor Zugang in Verzug. Er hat nichts [oder, sofern Teilbeträge gezahlt worden sind: nur _________________________ EUR monatlich] gezahlt. Der seither aufgelaufene Rückstand berechnet sich daher folgendermaßen: _________________________.

(Unterschrift)

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