Rz. 1005
Der Vorteil des Realsplitting besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[1147] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldners ist, umso größer ist der steuerliche Vorteil.[1148] Die Steuerersparnis führt zu einem höheren Einkommen und damit zu höherem Unterhalt; beide Beteiligten haben also Vorteile.
Rz. 1006
Die Nachteile können allerdings – insbesondere in der Trennungszeit – erheblich sein:[1149]
▪ | Der Unterhalt wird gemäß § 22 Nr. 1a EStG als steuerpflichtiges Einkommen des Gläubigers behandelt. Je höher das eigene Einkommen des Gläubigers ist, umso mehr erhöht sich wegen der Progression seine Steuerbelastung. Diesen Steuernachteil muss der Schuldner ersetzen. |
▪ | Ggf. entstehen – bei einem steuerlich unkundigen Gläubiger – Steuerberaterkosten, die zusätzlich ersetzt werden müssen.[1150] |
▪ | In allen Bereichen, in denen das steuerpflichtige Einkommen maßgeblich ist, kann sich das Realsplitting schädlich auswirken. Weil der Unterhalt bei Durchführung des Realsplitting als Einkommen zählt und sich die maßgeblichen Einkommensgrenzen nach dem steuerlichen Einkommen richten, können sich negative Auswirkungen z.B. beim Wohngeld, beim Erziehungsgeld, bei Kindergartenbeiträgen, bei Spar- und Wohnungsbauprämien ergeben. |
▪ | Beachten in der Trennungszeit! Wenn der Gläubiger über die Familienversicherung kostenfrei beim Schuldner gesetzlich krankenversichert ist, kann es nach einer Entscheidung des BSG[1151] in der Zeit vor der Scheidung dazu kommen, dass wegen des Realsplitting der Gläubiger eigene Krankenversicherungsbeiträge zahlen muss. Das ist der Fall, wenn der Gläubiger – einschließlich des Unterhalts – ein Einkommen hat, das die Grenze des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V von zurzeit monatlich 470 EUR übersteigt. Selbst wenn der Gläubiger nichts verdient, aber Unterhalt auch nur in Höhe von 471 EUR erhält, kann der Steuervorteil des Realsplitting mehr als aufgewogen werden durch die Krankenversicherungs-Beitragspflicht. |
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