Rz. 589
Checkliste: Ehescheidung
▪ | Problem: Interessenkonflikt: Vertretung nur eines Ehegatten möglich – Vorsicht bei Kindesunterhaltsansprüchen, wenn ein Kind volljährig ist oder in Kürze wird |
▪ | Problem: Geschäftsfähigkeit – wenn ein Ehegatte unter Betreuung steht bedarf es der Genehmigung durch das Familien- oder Betreuungsgerichts |
▪ | Wann und wo wurde die Ehe zwischen den Beteiligten geschlossen? Vorlage der Heiratsurkunde – zumindest beglaubigte Ablichtung. |
▪ | Haben die Ehegatten in der Vergangenheit einen Ehevertrag oder einen Scheidungsfolgenvertrag geschlossen? – Vorlage des Vertrages |
▪ | Ist dieser Ehevertrag oder Scheidungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen? |
▪ | Haben sich die Ehegatten in sonstiger Weise über eventuelle Folgeansprüche der Scheidung geeinigt oder verständigt? |
▪ | Seit wann leben die Ehegatten voneinander getrennt? Gibt es hierfür Beweismittel? |
▪ | Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder? |
▪ | Wann wurden die Kinder geboren? Wie heißen die Kinder? Vorlage von Geburtsurkunden – zumindest beglaubigte Kopien. |
▪ | Bei welchem Ehegatten wohnen die Kinder? |
▪ | Haben sich die Ehegatten über Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsansprüche der Kinder geeinigt oder zumindest verständigt? |
▪ | Hat die Scheidung für das gemeinsame Kind derart gravierende schädliche Folgen, dass die Scheidung verweigert werden sollte? |
▪ | Bedeutet eine Scheidung eine schwere Härte für einen Ehegatten? |
▪ | Welche potentiellen Folgesachen kommen in Betracht? |
▪ | Wenn die Geltendmachung von Folgesachen beabsichtigt ist, dann Beachtung der Zweiwochenfrist. |
▪ | Sind anderweitige Familiensachen anhängig? |
▪ | Gibt es einen Grund, die Anschrift des Mandanten nicht im Antrag aufzuführen? – Beantragung einer Anschriftensperre |
▪ | Für die Berechnung des Verfahrenswertes: Wie hoch ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für drei Monate? |
▪ | Hinweis auf die Beendigung der Familienversicherung mit Rechtskraft der Ehescheidung. |
▪ | Hinweis auf Steuerklassenwechsel. |
▪ | Frage nach Lebensversicherungen und ob der Ehegatte als bezugsberechtigte Person eingesetzt worden ist. |
▪ | Frage nach Kfz-Versicherung und Hinweis darauf, dass eine eigenständige Versicherung des Fahrzeugs erfolgen muss, Schadensfreiheitsrabatt. |
▪ | Hinweis auf die Möglichkeit des Wechsels des Familiennamens. |
▪ | Frage nach gemeinsamen Bankkonten und eventuell erteilter Vollmacht für Konto. |
▪ | Hinweis auf die Rechtsfolgen der Rücknahme. |
▪ | Bringt der Mandant einen Scheidungsantrag der Gegenseite und eine Ladung des Gerichts zur mündlichen Verhandlung mit, muss Folgendes beachtet werden: |
▪ | Soll (lediglich) die Zustimmung zur Scheidung beantragt werden oder ein eigenständiger Scheidungsantrag gestellt werden? |
▪ | Hat das Gericht bei Ladung die zu beachtenden Fristen eingehalten? Oder muss Terminsverlegungsantrag gestellt werden? |
▪ | Gibt es einen Grund für den Mandanten, nicht zum Termin zu erscheinen? |
▪ | Bringt der Mandant einen Säumnisbeschluss mit dem Inhalt mit, dass der Scheidungsantrag abgewiesen wurde, ist Folgendes zu beachten: |
▪ | Soll hiergegen Einspruch eingelegt werden? |
▪ | Ist die Einspruchsfrist schon verstrichen? |
▪ | Bringt der Mandant einen Beschluss mit, in dem die Ehe der Beteiligten geschieden wurde, ist Folgendes zu beachten: |
▪ | Soll Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt werden? |
▪ | Läuft die Beschwerdefrist noch? |
▪ | Wie kann die Beschwerde erfolgversprechend begründet werden? |
▪ | Wann läuft die Beschwerdebegründungsfrist ab? |
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