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Checkliste: Ehescheidung

Problem: Interessenkonflikt: Vertretung nur eines Ehegatten möglich – Vorsicht bei Kindesunterhaltsansprüchen, wenn ein Kind volljährig ist oder in Kürze wird
Problem: Geschäftsfähigkeit – wenn ein Ehegatte unter Betreuung steht bedarf es der Genehmigung durch das Familien- oder Betreuungsgerichts
Wann und wo wurde die Ehe zwischen den Beteiligten geschlossen? Vorlage der Heiratsurkunde – zumindest beglaubigte Ablichtung.
Haben die Ehegatten in der Vergangenheit einen Ehevertrag oder einen Scheidungsfolgenvertrag geschlossen? – Vorlage des Vertrages
Ist dieser Ehevertrag oder Scheidungsvertrag rechtswirksam zustande gekommen?
Haben sich die Ehegatten in sonstiger Weise über eventuelle Folgeansprüche der Scheidung geeinigt oder verständigt?
Seit wann leben die Ehegatten voneinander getrennt? Gibt es hierfür Beweismittel?
Haben die Ehegatten gemeinsame Kinder?
Wann wurden die Kinder geboren? Wie heißen die Kinder? Vorlage von Geburtsurkunden – zumindest beglaubigte Kopien.
Bei welchem Ehegatten wohnen die Kinder?
Haben sich die Ehegatten über Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsansprüche der Kinder geeinigt oder zumindest verständigt?
Hat die Scheidung für das gemeinsame Kind derart gravierende schädliche Folgen, dass die Scheidung verweigert werden sollte?
Bedeutet eine Scheidung eine schwere Härte für einen Ehegatten?
Welche potentiellen Folgesachen kommen in Betracht?
Wenn die Geltendmachung von Folgesachen beabsichtigt ist, dann Beachtung der Zweiwochenfrist.
Sind anderweitige Familiensachen anhängig?
Gibt es einen Grund, die Anschrift des Mandanten nicht im Antrag aufzuführen? – Beantragung einer Anschriftensperre
Für die Berechnung des Verfahrenswertes: Wie hoch ist das Nettoeinkommen beider Ehegatten für drei Monate?
Hinweis auf die Beendigung der Familienversicherung mit Rechtskraft der Ehescheidung.
Hinweis auf Steuerklassenwechsel.
Frage nach Lebensversicherungen und ob der Ehegatte als bezugsberechtigte Person eingesetzt worden ist.
Frage nach Kfz-Versicherung und Hinweis darauf, dass eine eigenständige Versicherung des Fahrzeugs erfolgen muss, Schadensfreiheitsrabatt.
Hinweis auf die Möglichkeit des Wechsels des Familiennamens.
Frage nach gemeinsamen Bankkonten und eventuell erteilter Vollmacht für Konto.
Hinweis auf die Rechtsfolgen der Rücknahme.
Bringt der Mandant einen Scheidungsantrag der Gegenseite und eine Ladung des Gerichts zur mündlichen Verhandlung mit, muss Folgendes beachtet werden:
Soll (lediglich) die Zustimmung zur Scheidung beantragt werden oder ein eigenständiger Scheidungsantrag gestellt werden?
Hat das Gericht bei Ladung die zu beachtenden Fristen eingehalten? Oder muss Terminsverlegungsantrag gestellt werden?
Gibt es einen Grund für den Mandanten, nicht zum Termin zu erscheinen?
Bringt der Mandant einen Säumnisbeschluss mit dem Inhalt mit, dass der Scheidungsantrag abgewiesen wurde, ist Folgendes zu beachten:
Soll hiergegen Einspruch eingelegt werden?
Ist die Einspruchsfrist schon verstrichen?
Bringt der Mandant einen Beschluss mit, in dem die Ehe der Beteiligten geschieden wurde, ist Folgendes zu beachten:
Soll Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt werden?
Läuft die Beschwerdefrist noch?
Wie kann die Beschwerde erfolgversprechend begründet werden?
Wann läuft die Beschwerdebegründungsfrist ab?

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