Rz. 159

 

Beispiel

In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst keine gesonderte Vergütung aus.[169]

 
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG (Wert 10.000 EUR) 798,20 EUR
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (Wert 10.000 EUR) 736,80 EUR
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme 1.555,00 EUR
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG 295,45 EUR
Gesamt 1.850,45 EUR
[169] Schneider/Volpert/N. Schneider, § 15 RVG Rn 141.

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