Rz. 159
Beispiel
In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet und dort ein Mediationsgespräch durchgeführt. Der Versuch scheitert, so dass das Gericht schließlich durch Urteil entscheidet. Hier liegt nur eine Angelegenheit vor. Die zusätzliche Tätigkeit im Mediationsverfahren löst keine gesonderte Vergütung aus.[169]
1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV RVG (Wert 10.000 EUR) | 798,20 EUR |
1,2 Terminsgebühr, Nr. 3104 VV RVG (Wert 10.000 EUR) | 736,80 EUR |
Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 1.555,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 295,45 EUR |
Gesamt | 1.850,45 EUR |
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