Rz. 80

Muster 4.12: Einwand der Vorvertraglichkeit

 

Muster 4.12: Einwand der Vorvertraglichkeit

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Ablehnungsschreiben vom _________________________.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt des Versicherungsfalls ist der Zeitpunkt, in dem Ihr Versicherungsnehmer begonnen hat oder begonnen haben soll, eine Strafvorschrift zu verletzen und auf deren Grundlage dem Versicherungsnehmer dann die Fahrerlaubnis entzogen wird. Es ist gem. § 14 Abs. 2 ARB 75 entscheidend, welche Straftat zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat (LG Tübingen Urt. v. 25.2.1983 – 1 S 206/82 –, VersR 1983, 1026). Mithin ist allein auf die Trunkenheitsfahrt vom 2.12.1979 abzustellen.

Zudem ist für die Bestimmung der Pflichtverletzung im Sinne des Versicherungsvertrages allein die Sachverhaltsschilderung maßgeblich, mit welcher der Versicherungsnehmer den Verstoß des Anspruchsgegners begründet (BGH, Urt. v. 25.2.2015 – IV ZR 214/14).

Daher fordere ich Sie höflich auf, Ihre Einstandspflicht aus dem Versicherungsvertrag anzuerkennen und erbitte bedingungsgemäßen Deckungsschutz für den konkreten Fall

bis spätestens zum _________________________.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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