Rz. 19

In der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 StVG (siehe § 7 Rdn 4) sollen mit Hilfe von Verkehrspsychologen in dem sog. Beratungsteil des Fahreignungsseminars individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt werden. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Sie umfasst wenigstens zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und ist als Einzelmaßnahme durchzuführen, § 42 Abs. 6 FeV (siehe § 7 Rdn 24).

 

Rz. 20

Der verkehrspsychologische Teil zielt darauf ab, Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des regelwidrigen Verkehrsverhaltens sichtbar zu machen. Reflexionsbereitschaft und Veränderungsbereitschaft sollen bei dem Betroffenen erreicht werden. Die Verkehrspsychologen, die die verkehrspsychologische Teilmaßnahme durchführen, übernehmen:

die Umweltkontrolle (Analyse auslösender/aufrechterhaltender Bedingungen),
Entwicklung von Lösungsstrategien,
Stärkung des Selbstwirksamkeitserlebens,
Gegenkonditionierung (Sensibilisierung für Gelegenheitsstrukturen) und
den Aufbau eines Selbstmanagements.
 

Rz. 21

Die Auswahl der tatbezogenen Bausteine ist dann konsequent nach den individuellen Fahrerkarrieren und nach den entsprechenden Verkehrszuwiderhandlungen zu gestalten.

1. Erste Sitzung

 

Rz. 22

Dabei ist mit der ersten Sitzung eine Verhaltensanalyse, die Entwicklung eines funktionalen Bedingungsmodells und die Erarbeitung von Lösungsstrategien zu erreichen. Sie setzt daher

die Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,
die Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,
die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit,

die Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen

die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,
die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und
die Festlegung der zu erreichenden Schritte

voraus und gibt sodann Hausaufgaben "Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen" und "Erprobung des neuen Zielverhaltens" dem Teilnehmer auf.

2. Zweite Sitzung

 

Rz. 23

In der zweiten Sitzung der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden die erarbeiteten Lösungsstrategien dann verfestigt. Dies geschieht durch

die Besprechung der Erfahrungen aus der Selbstbeobachtung,
die Besprechung der Einhaltung der Zielvereinbarungen,
die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Verhaltensstrategien und
die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie
Motivationsarbeit.
 

Rz. 24

 

Hinweis

Die zweite Sitzung kann erst nach Ablauf von drei Wochen mit Abschluss der ersten Sitzung durchgeführt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge