Rz. 13

In der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme nach § 4a Abs. 2 Nr. 1 StVG (siehe § 7 Rdn 4) sollen speziell geschulte Fahrlehrer in dem ersten Teil der Maßnahme u.a. Verkehrsregeln, Sinnhaftigkeit von Regeln und Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln vermitteln. Darüber hinaus soll das Gefahrenbewusstsein verbessert werden. Dies erfolgt in Sitzungen zu je 90 Minuten entsprechend der Anlage 16 zu § 41 StVG (Abdruck der Anlage 16 zu § 42 FeV siehe § 7 Rdn 28). Die entsprechenden Vorschriften sind hierzu umfassend und nicht immer zur Zufriedenheit der beteiligten Fahrlehrer und Psychologen nun in den §§ 31a bis 31c FahrlG (siehe § 7 Rdn 14 ff.) festgeschrieben und sehen jedenfalls eine Weiterbildung der bisherigen Fahrlehrer und umfassendere Ausbildung bei neuen Fahrlehrern vor. Eine Zusammenarbeit der Beteiligten ist ausdrücklich seitens des Gesetzgebers gewünscht.

 

Rz. 14

Besonders qualifizierten Fahrlehrer, die die verkehrspädagogische Teilmaßnahme übernehmen sind für

die Steigerung des Problembewusstseins und des emotionalen Erlebens – bspw. durch Risikoinformationen und die Verdeutlichung förderlicher Umweltbedingungen – sowie
die Selbstreflexion,
Stärkung der Gefahrenkognition,
Eröffnen erwünschter Verhaltensalternativen

verantwortlich (§ 42 Abs. 2 FeV, siehe § 7 Rdn 24).

 

Rz. 15

Dazu gehört die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenkognition, die Anregung zur Selbstreflexion und die Entwicklung von Verhaltensvarianten erfolgen.

 

Rz. 16

Die Teilmaßnahme besteht aus zwei Modulen von je 90 Minuten und ist entsprechend der Anlage 16 zu § 42 FeV durchzuführen (Abdruck der Anlage 16 zu § 42 FeV siehe § 7 Rdn 28).

1. Modul 1: Überblick

 

Rz. 17

Folgende Inhalte sind Bestandteile der Teilmaßnahme:

Einzelbaustein "Seminarüberblick",
teilnehmerbezogene Darstellung der "individuellen Fahrerkarriere und Sicherheitsverantwortung",
teilnehmerbezogene Darstellung der "individuellen Mobilitätsbedeutung",
Hausaufgabe: "Darstellung der individuellen Mobilitätsbedeutung",
Einzelbaustein "Erläuterung des Fahreignungs-Bewertungssystems",

tatbezogene Bausteine zu "Verkehrsregeln und Rechtsfolgen bei Zuwiderhandlungen" mit folgenden Varianten:

Geschwindigkeit,
Abstand,
Vorfahrt und Abbiegen,
Überholen,
Ladung,
Telefonieren im Fahrzeug,
Alkohol und andere berauschende Mittel,
Straftaten,
Festigungsbaustein "Übung zur Klärung der individuellen Mobilitätssituation" und
Hausaufgabe "Übung zur Selbstbeobachtung".

2. Modul 2: Überblick

 

Rz. 18

Folgende Inhalte sind Bestandteile der Teilmaßnahme:

Auswertung der Hausaufgaben,
tatbezogene Bausteine zu "Risikoverhalten und Unfallfolgen" und
Festigungsbaustein "individuelle Sicherheitsverantwortung".

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