Rz. 542
▪ | Prüfung, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis als End-, vorläufiges oder Zwischenzeugnis verlangt wird. Dementsprechend erfolgt die Wahl der Zeugnisüberschrift. |
▪ | Anforderung der Personalangaben, Daten zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses für den Eingangssatz. |
▪ | Vorlage des Arbeitsvertrages, nachfolgender Vereinbarungen, einer Tätigkeitsbeschreibung, eines Organigrammes für die Darstellung der Position und Aufgaben. |
▪ | Auswahl der Leistungs- und Beurteilungskriterien aus dem Beurteilungskatalog, ggf. ergänzend individuelle Leistungsmerkmale. |
▪ | Recherchen bei Vorgesetzten und Mitarbeitern zur Führungsqualität von Vorgesetzten, ggf. Auswahl gängiger Führungsbeurteilungen. |
▪ | Festlegung der Note für die Gesamtleistungsbeurteilung, widerspruchsfrei entsprechend den Einzelbewertungen in den verschiedenen Leistungsbereichen. |
▪ | Prüfung, ob frühere Kündigungen, Abmahnungen, Ermahnungen, Missbilligungen usw. vorliegen, ggf. Einsichtnahme in die Personalakte zur Berücksichtigung bei der Leistungs- und Führungsbeurteilung. |
▪ | Abstimmung eines Zeugnisentwurfes mit dem betroffenen Arbeitnehmer, um Beanstandungen und ggf. Berichtigungsansprüche auszuschließen. |
▪ | Anweisungen zur Form des Zeugnisses, insbesondere Verwendung eines angemessenen Geschäftsbogens, saubere fehlerfreie Ausfertigung des Textes, Bestimmung der Person des Unterschriftsleistenden, richtige Datierung usw.. |
▪ | Bei streitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Kündigungsschutzklage, Hinweis auf mögliche negative Auswirkungen einer positiven Leistungs- und Führungsbeurteilung auf die Begründung der Kündigung. |
▪ | Belehrung über mögliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Zeugnispflicht und bei der Erteilung von Auskünften. |
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