Rz. 542

Prüfung, ob ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis als End-, vorläufiges oder Zwischenzeugnis verlangt wird.

Dementsprechend erfolgt die Wahl der Zeugnisüberschrift.

Anforderung der Personalangaben, Daten zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses für den Eingangssatz.
Vorlage des Arbeitsvertrages, nachfolgender Vereinbarungen, einer Tätigkeitsbeschreibung, eines Organigrammes für die Darstellung der Position und Aufgaben.
Auswahl der Leistungs- und Beurteilungskriterien aus dem Beurteilungskatalog, ggf. ergänzend individuelle Leistungsmerkmale.
Recherchen bei Vorgesetzten und Mitarbeitern zur Führungsqualität von Vorgesetzten, ggf. Auswahl gängiger Führungsbeurteilungen.
Festlegung der Note für die Gesamtleistungsbeurteilung, widerspruchsfrei entsprechend den Einzelbewertungen in den verschiedenen Leistungsbereichen.
Prüfung, ob frühere Kündigungen, Abmahnungen, Ermahnungen, Missbilligungen usw. vorliegen, ggf. Einsichtnahme in die Personalakte zur Berücksichtigung bei der Leistungs- und Führungsbeurteilung.
Abstimmung eines Zeugnisentwurfes mit dem betroffenen Arbeitnehmer, um Beanstandungen und ggf. Berichtigungsansprüche auszuschließen.
Anweisungen zur Form des Zeugnisses, insbesondere Verwendung eines angemessenen Geschäftsbogens, saubere fehlerfreie Ausfertigung des Textes, Bestimmung der Person des Unterschriftsleistenden, richtige Datierung usw..
Bei streitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere Kündigungsschutzklage, Hinweis auf mögliche negative Auswirkungen einer positiven Leistungs- und Führungsbeurteilung auf die Begründung der Kündigung.
Belehrung über mögliche Schadensersatzansprüche bei Verletzung der Zeugnispflicht und bei der Erteilung von Auskünften.

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