Rz. 17

Muster 4.3: Ferienhausanlagen

 

Muster 4.3: Ferienhausanlagen

§ 1 Grundstück und Bebauung

1. _________________________ ist Eigentümer des Seeparkgrundstücks (siehe Rdn 18).

2. Auf diesem Grundstück wird eine Ferienhausanlage mit 50 schwedischen Holzhäusern errichtet. Diese dienen in erster Linie der Vermietung an wechselnde Feriengäste. Die entsprechende zugunsten der Gemeinde Dummendorf bestellte, noch nicht ins Grundbuch eingetragene persönliche beschränkte Dienstbarkeit ist als Anlage 0 dieser Urkunde beigefügt. Die Genehmigung gem. § 22 BauGB ist erteilt. Jeder Eigentümer ist demgemäß berechtigt und verpflichtet, seine Wohnung an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten.

_________________________

§ 5 Gebrauchsregelung und Nutzung

_________________________

4. (Siehe Rdn 19). Die Gebrauchsüberlassung an Dritte (z.B. Vermietung) ist nur zulässig, soweit sich die Nutzung im Rahmen dieser Gemeinschaftsordnung hält. Hierfür ist in erster Linie Anlage 0 zu dieser Urkunde maßgebend. Jeder Eigentümer ist demgemäß berechtigt und verpflichtet, seine Wohnung an ständig wechselnde Feriengäste zu vermieten. Die Wohnungseigentümer können mit Stimmenmehrheit eine gemeinsame Vermittlungsorganisation beauftragen, ohne dass der einzelne Wohnungseigentümer dadurch verpflichtet wäre, seine Wohnung über diese Einrichtung zur Vermietung anzubieten. Die Gebrauchsüberlassung ist jeweils dem Verwalter und ggf. der beauftragten Vermietungsvermittlungsorganisation zur Überlassung anzuzeigen.

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