Rz. 9

Absolute Rechte wirken für und gegen jedermann. Sie kommen als Persönlichkeitsrechte und als Herrschaftsrechte vor. Persönlichkeitsrechte sind das Recht auf Unverletzlichkeit der Rechtsgüter Leben Körper, Gesundheit und Freiheit, die besonderen Persönlichkeitsrechte am eigenen Namen (§ 12 BGB, Namensrecht) und Bild (§ 22 ff. KunstUrhG) und das von der Rechtsprechung entwickelte allgemeine Persönlichkeitsrecht.

 

Beispiel:

Peter war der Eigentümer seines VW-Cabrios gegenüber jedermann, bevor er es an seinen Freund Andy verkauft und übereignet hat. Peter hatte somit ein absolutes Recht an dem Auto.

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