Rz. 224
Das Gesetz ist verletzt, wenn das Finanzgericht eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat, also bei falscher Gesetzesanwendung. Das Finanzgericht kann einen Interpretationsfehler oder einen Subsumtionsfehler begangen haben. Zu den Normen von Bundesrecht, auf deren Verletzung ein angefochtenes Urteil beruhen kann, gehören Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, Gewohnheitsrecht, als innerstaatliches Recht geltende völkerrechtliche Verträge (insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen) sowie europäisches Gemeinschaftsrecht.[335] Kein revisibles Recht sind Verwaltungsvorschriften. Diese können aber unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung in Verbindung mit Art. 3 GG als "Quasi-Rechtsnormen"[336] gelten.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen