Rz. 188

Nachdem der Prozessbevollmächtigte und das Finanzamt einige Schriftsätze gewechselt haben, aber lange vor der mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht, zeichnet sich ab, dass das Finanzgericht in eine Beweisaufnahme eintreten möchte über die Frage, ob Herr M einen privat veranlassten Umweg gefahren ist. Die Eheleute Meyer sind den Rechtsstreit leid, zumal das Finanzamt ja die Renovierungskosten anerkannt hat und ihre Einkommensteuer für 2018 ohnehin nur noch sehr gering ist. Daher möchten sie Kosten vermeiden und es nicht auf die Entscheidung des Gerichtes ankommen lassen.

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