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Die Eheleute Walter und Gerda Schneider wurden für 2019 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Herr Schneider ist Gewerbetreibender und Frau Schneider erzielt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Einkommensteuervorauszahlungen für 2019 waren zu niedrig bemessen, so dass eine erhebliche Einkommensteuerabschlusszahlung droht. Der Einkommensteuerbescheid 2019 ist bestandskräftig. Nun trennt sich Frau Schneider von ihrem Mann. Sie möchte mit den Einkommensteuerschulden, die aus dessen hohen Gewinnen aus Gewerbebetrieb resultieren, nichts mehr zu tun haben.

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