Rz. 21

Vor allem, wenn es sich um Restalkohol handelt, der Täter sich also über die Abbaugeschwindigkeit geirrt hat, wird häufig lediglich Fahrlässigkeit vorliegen (OLG Zweibrücken BA 1984, 273; OLG Koblenz NZV 2008, 304).

 

Rz. 22

 

Taktik

Macht der Täter Angaben, wird der Richter meist durch Nachfragen zum Vorsatz kommen. Schweigt er dagegen, kann Vorsatz allenfalls nach eingehenden – (meist) zeitraubenden – Ermittlungen und einer umfangreichen Beweisaufnahme bejaht werden.

 

Rz. 23

 
Hinweis

Der Richter kann von einer vorsätzlichen Tatbegehung auch aufgrund von Indizien überzeugt sein, dabei müssen allerdings die Beweisanzeichen lückenlos zusammengefügt und unter allen für ihre Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkten umfassend gewürdigt werden (OLG Köln DAR 1997, 499).

 

Achtung: Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Der Verteidiger muss im Blick haben, dass Vergehen nach § 316 StGB, wie auch solche nach § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB grundsätzlich geeignet sind, die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (OLG Zweibrücken NZV 2018, 534).

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