Rz. 31

Der Richter ist zwar in der Bewertung frei, die Urteilsgründe müssen aber zwingend ausweisen, dass er die Prüfung der Schuldfähigkeit vorgenommen hat (BGH NZV 2015, 97).

Hat er das versäumt, führt dies regelmäßig zur Aufhebung des Straf- und Maßregelausspruches (BGH NStZ 1987, 276; OLG Frankfurt zfs 1995, 232).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge