Rz. 34

Siehe Rdn 17 sowie nachstehend die zusätzlich zu beachtenden Punkte:

Einsetzung und korrekte Bezeichnung der Schiedsinstitution
Schiedsort (unbedingt empfehlenswert)
Verfahrenssprache (unbedingt empfehlenswert)

Anwendbares materielles Recht (unbedingt empfehlenswert)

Wirkung der Schiedsvereinbarung auf Dritte klarstellen, namentlich Konzerngesellschaften/Gesellschafter
Nationalität des Einzelschiedsrichters/Obmannes
Qualifikation des Einzelschiedsrichters/Obmannes
Anwendbares Prozessrecht (soweit gewünscht)
Ausschluss der Aufhebungsklage gegen den Schiedsspruch (selten empfehlenswert)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge