Rz. 47
Die derzeit geltende Fassung der sogenannten "Wiener Regeln" ist seit dem 1.1.2018 in Kraft und wurde zuletzt am 1.4.2020 geändert. Auskünfte erteilt das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC), Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Österreich, Tel.: +43-(0)-5 90 900–4398. Internet: www.viac.eu.
Für Schiedsverfahren unter Beteiligung russischer Parteien wird folgende Ergänzung empfohlen: "[…] Nichtigkeit, sind bei der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) geltend zu machen und [werden …]").
Muster 36.14: Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln)
Muster 36.14: Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln)
"Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, werden nach der Schiedsordnung (Wiener Regeln) der Internationalen Schiedsinstitution der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entschieden."
(Mögliche ergänzende Vereinbarungen:)
(1) | die Anzahl der Schiedsrichter (einer oder drei)(Art 17 Wiener Regeln); |
(2) | die im Schiedsverfahren zu verwendende(n) Sprache(n) (Art 26 Wiener Regeln); |
(3) | das auf das Vertragsverhältnis anwendbare materielle Recht, das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare materielle Recht (Art 27 Wiener Regeln), und die auf das Verfahren anwendbaren Regeln (Art 28 Wiener Regeln); |
(4) | die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens (Art 45 Wiener Regeln); |
(5) | die Ausgestaltung der Vertraulichkeitsbestimmung für Schiedsrichter (Art 16 Abs. 2) sowie deren Ausdehnung auf Parteien, Bevollmächtigte und Sachverständige.[40] |
(© VIAC; Reproduktion mit deren freundlicher Genehmigung)
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