Rz. 73
▪ | Keine gesetzliche Form, aber regelmäßig Schriftform i.S.v. §§ 126, 127 BGB | ||||||||
▪ | Inhalt: vgl. § 1046 ZPO | ||||||||
▪ | Bezeichnung des Schiedsgerichts (soweit bereits konstituiert) | ||||||||
▪ | Bezeichnung der Parteien (Vor- und Zuname bei natürlichen Personen, Firma und Rechtsform bei Unternehmen, Beruf, Anschrift, gesetzliche Vertreter)
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▪ | Bestimmter Antrag | ||||||||
▪ | Kostenantrag
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▪ | Schiedsvereinbarung (wörtlich wiedergeben) | ||||||||
▪ | Vorlage von Schriftstücken, Angabe der Beweismittel (§ 1046 Abs. 1 ZPO)
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▪ | Anlagen mit Anlagenverzeichnis |
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