Rz. 73

Keine gesetzliche Form, aber regelmäßig Schriftform i.S.v. §§ 126, 127 BGB
Inhalt: vgl. § 1046 ZPO
Bezeichnung des Schiedsgerichts (soweit bereits konstituiert)

Bezeichnung der Parteien (Vor- und Zuname bei natürlichen Personen, Firma und Rechtsform bei Unternehmen, Beruf, Anschrift, gesetzliche Vertreter)

Verfahrensbevollmächtigte
Bestimmter Antrag

Kostenantrag

Streitwertangabe
Schiedsvereinbarung (wörtlich wiedergeben)

Vorlage von Schriftstücken, Angabe der Beweismittel (§ 1046 Abs. 1 ZPO)

Vollmacht des Verfahrensbevollmächtigten
Anregungen für die Verfahrensgestaltung (z.B. vorab eine Ortsbesichtigung; Vernehmung der Zeugen am Sitz einer Partei statt am Schiedsort)
Antrag auf mündliche Verhandlung (vgl. § 1047 Abs. 1 S. 2 ZPO)
Rechtsausführungen (zitierte Rechtsprechung und Literatur in Kopie beifügen)
Anlagen mit Anlagenverzeichnis

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