Rz. 87
Entstehen kann auch eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 VV. Sie entsteht in diesem Verfahrensabschnitt erneut, unabhängig davon, ob die Gebühr im vorbereitenden Verfahren bereits entstanden ist und wie viele Termine dort stattgefunden hatten.
Beispiel 36: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung
Nach Eingang der Akten führt das AG Köln zunächst im Wege der Rechtshilfe einen auswärtigen Zeugenvernehmungstermin in Bremen durch, an dem der Verteidiger teilnimmt. Das Verfahren wird anschließend ohne Zutun des Verteidigers eingestellt.
Jetzt erhält der Anwalt neben der Grund- und der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 1 VV, die hier allerdings weit überdurchschnittlich anzusetzen sein dürfte.
1. | Verfahrensgebühr, Nr. 4106 VV | 181,50 EUR | |
2. | Terminsgebühr, Nr. 4102 Nr. 1 VV (50 % über Mittelgebühr) | 280,50 EUR | |
3. | Fahrtkosten, Nr. 7003 VV Köln-Bremen u. zurück, 2 x 300 km x 0,42 EUR |
252,00 EUR | |
4. | Abwesenheitsentgelt, Nr. 7005 Nr. 3 VV | 80.00 EUR | |
5. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 814,00 EUR | ||
6. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 154,66 EUR | |
Gesamt | 968,66 EUR |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen