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Neben der klassischen Buchung kann eine Pauschalreise auch durch ein sog. verbundenes Online-Buchungsverfahren, auch "Click-Through-Buchung" genannt, entstehen. Bei den verbundenen Online-Buchungsverfahren sollte sichergestellt werden, dass nicht durch eine künstliche Aufteilung eines einheitlichen Buchungsvorgangs auf mehrere Internetseiten das Pauschalreiserecht umgangen wird. Eine Pauschalreise liegt hiernach immer vor, wenn im Rahmen der Online-Buchung oder Online-Vermittlung einer Reiseleistung der Reisende zu einem weiteren Unternehmen geleitet wird und dort beim zweiten Unternehmen eine weitere Reiseleistung buchen soll. All dies gilt allerdings nur, soweit Daten im Zuge der Weiterleitung übermittelt werden. Notwendig ist die Weiterleitung

des Namens des Reisenden,
der Zahlungsdaten und
der E-Mail-Adresse des Reisenden.

Darüber hinaus muss der zweite Vertrag spätestens 24 Stunden nach der Bestätigung des Vertrags über die erste Reiseleistung abgeschlossen sein.

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