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Anders ist die Situation, wenn der Betroffene die Aussagen von zwei Polizeibeamten zum Tathergang durch seinen Beifahrer als Zeugen entkräften will. Dann ist die Ablehnung des Antrages auf dessen Vernehmung unzulässig (OLG Köln VRS 74, 372; OLG Köln VRS 81, 201; KG NZV 2007, 584).

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