Rz. 54

Verfolgt die beantragte Beweiserhebung das Ziel, die Aussage eines einzigen Belastungszeugen zu entkräften, kann der Beweisantrag i.d.R. nicht nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG abgelehnt werden (KG NZV 2002, 416; NZV 2007, 584; OLG Düsseldorf zfs 2004, 185; OLG Thüringen zfs 2004, 431).

Soll allerdings durch Sachverständigenbeweis die Fehlerhaftigkeit des von dem Messbeamten als Zeugen bestätigten Messergebnisses bewiesen werden, bedarf es einer auf einen konkreten Messfehler oder eine Missachtung der Bedienungsanleitung zielenden Behauptung (OLG Hamm zfs 2006, 654; OLG Celle NZV 2010, 414).

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