Rz. 7

Kommt es zu einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren nach § 201 GVG, richtet sich die Vergütung nach Teil 3 VV. Für die Gebühren ist maßgebend, vor welchem Gericht die Klage eingereicht wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge