Rz. 89

Nach Beendigung der (gegebenenfalls zweiten) Datenraumphase hat der/haben die verbliebenen Interessenten ein verbindliches Angebot abzugeben (wie oben beschrieben häufig gemeinsam mit einer Überarbeitung des vom Verkäufer gestellten Kaufvertrages), das weitere Schritte und Angaben, je nach Vorgaben des Veräußerers im Process Letter, und insbesondere den "finalen" Kaufpreis sowie Art und Weise des Liquiditätsflusses (Einmalzahlung bei Closing, Vendor Loan, Earn-Out etc., siehe dazu unten Rdn 95) enthält.

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