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In der Regel werden potentielle Erwerber gezielt angesprochen. Im Rahmen erster Gespräche, bei denen die Identität des zu verkaufenden Unternehmens (Target) möglichst noch nicht offengelegt werden sollte, wird zunächst das grundsätzliche Interesse sondiert. Idealerweise erfolgt die Ansprache nicht durch den veräußerungswilligen Eigentümer, da in diesem Fall eine vertrauliche Behandlung zumeist nicht ausreichend gesichert ist. Die Erstansprache wird in der Regel durch M&A-Berater bzw. die eingeschaltete Investmentbank, in Ausnahmefällen durch Rechtsanwälte/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer durchgeführt.

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