Rz. 114
Der Inhalt der Garantieerklärungen sollte natürlich maßgebend vom Einzelfall abhängen und den Erkenntnissen der Due Diligence Rechnung tragen. Insofern ist es im Prinzip unmöglich, einen allgemein gültigen Garantienkatalog aufzuzeigen. Typischerweise werden jedoch Garantien zumindest in Bezug auf die folgenden Bereiche abgegeben:
▪ | Anteilsinhaberschaft/gesellschaftsrechtliche Verhältnisse |
▪ | keine Insolvenzgründe |
▪ | Jahresabschluss/Bilanz |
▪ | Anlage- und Umlaufvermögen (Zustand/Eigentumsverhältnisse) |
▪ | gewerbliche Schutzrechte (IP) und IT-Systeme |
▪ | Datenschutz |
▪ | genehmigungsrechtliche Situation |
▪ | Arbeitsrecht/Pensionsverpflichtungen |
▪ | Rechtsstreitigkeiten |
▪ | Steuern und Abgaben. |
Rz. 115
Daneben kommen zahlreiche weitere Themenbereiche, wie Versicherungen, Umwelt, Beihilfen, Grundstückssituation, wesentliche Verträge, Fortgang des Geschäftsbetriebes seit dem letzten Bilanzstichtag, in Betracht, die jedoch niemals abschließend aufgezählt werden können.
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