Rz. 114

Der Inhalt der Garantieerklärungen sollte natürlich maßgebend vom Einzelfall abhängen und den Erkenntnissen der Due Diligence Rechnung tragen. Insofern ist es im Prinzip unmöglich, einen allgemein gültigen Garantienkatalog aufzuzeigen. Typischerweise werden jedoch Garantien zumindest in Bezug auf die folgenden Bereiche abgegeben:

Anteilsinhaberschaft/gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
keine Insolvenzgründe
Jahresabschluss/Bilanz
Anlage- und Umlaufvermögen (Zustand/Eigentumsverhältnisse)
gewerbliche Schutzrechte (IP) und IT-Systeme
Datenschutz
genehmigungsrechtliche Situation
Arbeitsrecht/Pensionsverpflichtungen
Rechtsstreitigkeiten
Steuern und Abgaben.
 

Rz. 115

Daneben kommen zahlreiche weitere Themenbereiche, wie Versicherungen, Umwelt, Beihilfen, Grundstückssituation, wesentliche Verträge, Fortgang des Geschäftsbetriebes seit dem letzten Bilanzstichtag, in Betracht, die jedoch niemals abschließend aufgezählt werden können.

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