Rz. 2
Das Verfahren gliedert sich in fünf Phasen.
Phase 1:
▪ | Vorstellung der Parteien |
▪ | Erfragen des bisherigen Standes der Situation, z.B. sind gerichtliche Verfahren anhängig? |
▪ | Klärung der Erwartungen und Ziele mit den Beteiligten |
▪ | Vorstellung des Mediationsverfahrens |
▪ | Klärung des Zeitplans und der Kosten |
▪ | Aushandeln der Grundregeln und Prinzipien der Mediation (Arbeitsbündnis). |
Phase 2:
▪ | Grober Überblick über den derzeitigen Stand der Dinge |
▪ | Gemeinsame Festlegung der Themen und deren Bearbeitungsreihenfolge |
▪ | Sachverhalt und Bestandsaufnahme für die Bearbeitung der jeweiligen Themen. |
Phase 3:
▪ | Wechsel von den Positionen zu den Bedürfnissen |
▪ | Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen. |
Phase 4:
▪ | Sammlung der Lösungsmöglichkeiten ohne zu bewerten (Brainstorming) |
▪ | Auswahl der Lösungsmöglichkeiten, die allen Bedürfnissen entsprechen. |
Phase 5:
▪ | Abgleich der in der Mediation gefundenen Lösungen mit möglichen juristischen Lösungen durch die beratenden Rechtsanwälte |
▪ | Rechtliche Gestaltung der in der Mediation angedachten Vereinbarung |
▪ | Vertragsabfassung und Unterzeichnung mit eventueller notarieller Beurkundung. |
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