Rz. 125

Bei einer Tätigkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen oder in unterschiedlichen Funktionen ist im Zeugnis die chronologische Schau des persönlichen Werdeganges des Arbeitnehmers vollständig sichtbar zu machen.

 

Rz. 126

Hieraus lassen sich die innerbetriebliche, fachliche Entwicklung und die zeitliche Abfolge der Beförderungen ablesen, die von besonderem Aussagewert sind, denn wer die betriebliche Stufenleiter hinaufsteigt, wird kein mittelmäßiger Mitarbeiter sein. Ein steigendes Maß an Verantwortung weist auch ohne Leistungsprädikat auf das Potenzial an Zuverlässigkeit und Durchsetzungsvermögen hin. Schwächen an Leistungsstärke sind an der Darstellung der beruflichen Entwicklung in dem Arbeitsverhältnis abzulesen, was je nach dem Lebensalter und den damit verbundenen Erwartungen für den beruflichen Leistungsstand einem neuen Arbeitgeber wichtig erscheinen muss, aber auch von dem Berufstätigen erbrachte Leistungen und bewiesenes Können zur Festigung seines Selbstbewusstseins dokumentiert.

 

Rz. 127

Je höher die Leitungsbefugnisse waren, umso umfangreicher und erschöpfender muss die Darstellung der Arbeitsart und des Arbeitsumfanges sowie des Maßes der Verantwortung sein. Abgerundet wird das Berufsbild durch die Angabe, ob, ab wann und wie lange dem Mitarbeiter handelsrechtliche Vollmachten erteilt waren. Bei Vorgesetzten ist anzugeben, wie viele Mitarbeiter ihm unterstanden. Dies lässt Rückschlüsse auf seine Stellung im Unternehmen zu.

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