Rz. 142

Bei der Arbeitsweise als eines der Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses wird der Einsatz des Arbeitnehmers beurteilt. Angaben hierüber gehören in jedes Zeugnis, weil sie Auskunft darüber geben, was von dem Mitarbeiter arbeitsmäßig zu halten ist. Bei der Bewertung der Arbeitsweise bilden sich allmählich zusammenfassende Standardformulierungen heraus. Die Arbeitsweise kann man mit Vorgehensweise, Planung und Ausführung gleichsetzen. Sie schildert die praktische Umsetzung der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Es ist für die Arbeitsweise und das zu erzielende Arbeitsergebnis, also für die Qualität der Arbeit, durchaus von Bedeutung, wie lange der Arbeitnehmer sich mit fremden Tätigkeiten aufhält, bis er sich der eigentlichen Aufgabe zuwendet. Es kommt mit anderen Worten auch auf die richtige Aufeinanderfolge der Arbeitsmittel an.

 

Rz. 143

Bei der Ausführung der Arbeit zeigt sich, wie Berufspraxis, Wissen, Kreativität, Intelligenz, Fertigkeiten und Fähigkeiten umgesetzt werden. Die Beurteilung der Sorgfalt und Genauigkeit bei der Arbeitsausführung im Zeugnis ist dabei von besonderer Bedeutung. Zur Beurteilung der Arbeitsweise gehört ferner eine Würdigung der Eigeninitiative, der Flexibilität, der Selbstständigkeit, des Planungsverhaltens und des Arbeitstempos (termingerechtes Arbeiten). In diesen Zusammenhängen ist es für die Beurteilung eines ungelernten Arbeiters nicht nur wichtig, ob er fleißig und zuverlässig war, sondern auch, ob ihm Pünktlichkeit und Gewissenhaftigkeit bescheinigt werden können. Auch der besondere Einsatz, der sich in dem Ableisten von Mehrarbeit zeigt (der Mitarbeiter ist quasi jederzeit abrufbar), ist für einen künftigen Arbeitgeber von Bedeutung und deshalb zu bescheinigen.

 

Rz. 144

Soll die Arbeitsweise positiv beurteilt werden, muss die Formulierung den Grad der Sorgfalt, mit der die Arbeit durchgeführt wird, und die Verlässlichkeit der Arbeitsqualität umfassen. Wird bspw. einem Facharbeiter bescheinigt, seine Aufgaben "stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit erledigt" zu haben, dann ist die Beurteilung als "sehr gut" zu bezeichnen. Wird seine Arbeitsweise "mit großer Sorgfalt und hoher Genauigkeit" bewertet, dann ist die Beurteilung als "gut" zu bezeichnen. Er dürfte wohl nur mit "ausreichend" bewertet sein, wenn ihm bescheinigt wird, seine Aufgaben "mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt" zu haben. Wird ihm gar bescheinigt, er habe seine Aufgaben "mit Sorgfalt und Genauigkeit zu erledigen versucht", wird diese Bewertung die Note "ungenügend" verdienen (vgl. Nasemann, Capital 1993, 193, 200; ebenso Berscheid, WPrax Heft 17/1994, 2, 5).

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