Rz. 49

Über die Einrede der Schiedsvereinbarung kann gem. § 280 ZPO ein Zwischenurteil ergehen, das in Bezug auf die Rechtsmittel wie ein Endurteil behandelt wird, § 280 Abs. 2 ZPO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge