a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

 

Rz. 84

Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel)

 

Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel)

An das Amtsgericht _____

– Mietabteilung –

_____

Klage

in dem Rechtsstreit des _____

– Kläger –

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

gegen _____

– Beklagter –

wegen: Zustimmung zur Mieterhöhung

Streitwert: _____ EUR

Namens und in Vollmacht des Klägers erheben wir

Klage

mit dem Antrag,

1) den Beklagten zu verurteilen, der Erhöhung der Nettomiete für die in _____ belegene Wohnung von bisher monatlich _____ EUR netto zzgl. Nebenkostenvorauszahlung auf nunmehr monatlich _____ EUR netto zzgl. Nebenkostenvorauszahlung mit Wirkung ab dem _____ zuzustimmen;
2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;
3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, soweit es vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist;
4) den Beklagten bei der Versäumung der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft oder bei Anerkenntnis durch Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren zu verurteilen;
5) es dem Kläger nachzulassen, eventuell zu erbringende Sicherheitsleistungen durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen.

Begründung:

Der Kläger ist Vermieter, der Beklagte ist Mieter der oben näher bezeichneten Wohnung. Gem. § _____ des Mietvertrages zahlt der Beklagte eine monatliche Nettokaltmiete von _____ EUR pro Monat. Diese Miete ist seit mehr als einem Jahr unverändert.

Mit Schreiben vom _____ forderte der Kläger den Beklagten zur Zustimmung und zur Zahlung einer erhöhten Nettokaltmiete von _____ EUR mit Wirkung ab dem _____ auf.

Beweis:

Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens verwies der Kläger auf den Mietspiegel der Stadt _____. Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die für vergleichbare Wohnungen verlangt werden. Die von dem Beklagten angemietete Wohnung wurde _____ erbaut. Ausweislich des Mietspiegels der Stadt _____ ist für Wohnungen der Baualtersklasse ab _____ bei mittlerer Wohnlage, guter Ausstattung und einer Größe von 60–90 m2 eine monatliche Kaltmiete von _____ EUR pro m2 angemessen.

In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht:

Bei dem von der Stadt _____ herausgegebenen Mietspiegel handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel, so dass die Vermutung besteht, dass die dort bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.

Die Kappungsgrenze ist nicht überschritten.

Da der Beklagte sich innerhalb der Überlegungsfrist gem. § 558b Abs. 2 BGB nicht geäußert hat und den alten Mietzins unverändert weiterzahlt, ist er zur Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung zu verurteilen.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Unterschrift)

b) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 85

Zur Zuständigkeit: Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, vgl. § 29a ZPO, § 23 Nr. 2a GVG.
Zum Streitwert: Jahresbetrag der begehrten Mieterhöhung, vgl. § 41 Abs. 5 GKG.
Zum qualifizierten Mietspiegel: Vgl. § 558a Abs. 1 BGB.
Zur Kappungsgrenze: Vgl. § 558 Abs. 3 BGB.

c) Begründung mit Vergleichswohnungen

 

Rz. 86

Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen)

 

Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen)

Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _____ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichkeit der begehrten Miete beziehen wir uns auf die nachfolgend benannten Vergleichswohnungen:

1) _____, _____straße _____, _____, 3. Obergeschoss rechts vorne, 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon, 60,73 m2, Miete 8,16 EUR pro m2 = monatlich 495,95 EUR.

2) _____, _____straße _____, _____, 3. Obergeschoss links, 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon, 61,27 m2, Miete 8,17 EUR pro m2 = monatlich 501,06 EUR.

3) _____, _____straße _____, _____, 3. Obergeschoss rechts hinten, 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon, 61,19 m2, Miete 8,69 EUR pro m2 = monatlich 531,74 EUR.

Die Kappungsgrenze ist nicht überschritten.

d) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 87

In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht: Hinweis auf die dort nachgewiesenen Entgelte gem. § 558a Abs. 3 BGB.

e) Begründung durch Sachverständigengutachten

 

Rz. 88

Muster 31.19: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten)

 

Muster 31.19: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Sachverständigengutachten)

Zur Begründung verwies der Kläger auf das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen _____.

f) Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 89

Seit dem MRRG muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen.

g) Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank

 

Rz. 90

Muster 31.20: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Erhöhung durch Auskunft einer Mietdatenbank)

 

Muster 31.20: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Erhöhung durch Auskunft ei...

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