Rz. 74

Einhaltung der Formvorschriften

Textform
von allen Vermietern an alle Mieter
bei Mieterhöhung durch Bevollmächtigten: Liegt Originalvollmacht bei?
Kann der Zugangsnachweis geführt werden?

Materielle Voraussetzungen

Bei Mieterhöhungen gem. §§ 558558e BGB:

  • Einhaltung der Wartefrist
  • unveränderte Höhe der Miete seit 15 Monaten zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
Entspricht die verlangte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete?

geeignete Nachweismittel:

  • Mietspiegel
  • neu: qualifizierter Mietspiegel

    wichtig: In Gemeinden, in denen ein qualifizierter Mietspiegel besteht, der Angaben für die Wohnung enthält, ist der Vermieter gem. § 558a Abs. 3 BGB verpflichtet, diese Angaben mitzuteilen, wenn er sein Mieterhöhungsverlangen auf ein anderes Begründungsmittel stützt.

    Auskunft einer Mietdatenbank

    mindestens drei Vergleichswohnungen:

    Vergleichbarkeit nach Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage

    Sachverständigengutachten

    Beachte: Seit dem Mietrechtsreformgesetz muss das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stammen.

Einhaltung der Kappungsgrenze, vgl. § 558 Abs. 3 BGB

Berechnung des ersten Tages der erhöhten Miete:

Bei Mieterhöhungen gem. §§ 559560 BGB

Begründung und Berechnung der geltend gemachten Erhöhung
Wirksamkeitszeitpunkt

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