Rz. 133
▪ | Der Mieter hat den Mietzins für die von ihm gemietete Wohnung bereits zwei Monate nicht gezahlt. |
▪ | Eine Mieterin nutzt die Wohnung nicht in der vertraglich vorgesehenen Weise (vgl. Rdn 56) und setzt die vertragswidrige Nutzung trotz Abmahnung fort. |
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