Rz. 79

Darüber hinaus sind selbstständige Vorfragen die Testierfähigkeit, soweit sie an die Geschäftsfähigkeit geknüpft sind,[171] die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Nachlass[172] sowie der sachenrechtliche Eigentumsübergang.

[171] Erman/Hohloch, Art. 25 EGBGB Rn 29.
[172] BGH BB 1969, 197.

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