Rz. 365

Im V. Abschnitt finden sich Regelungen über

das Gleichbehandlungsgebot der Staatsangehörigen, also ein Diskriminierungsverbot (Art. 10),
das Verständigungsverfahren, wenn eine dem DBA widersprechende Besteuerung in einem Vertragsstaat geltend gemacht wird (Art. 11),
den Informationsaustausch (Art. 12).
Ferner finden sich dort Regelungen über
die Aufrechterhaltung der diplomatischen und konsularischen Vorrechte (Art. 13),
den räumlichen Ausdehnungsbereich (Art. 14).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge