Rz. 41
Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind.
Rz. 42
Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:
Abschnitt 1 | §§ 1–12c | Allgemeine Vorschriften: Geltungsbereich, Vergütungsvereinbarung, mehrere RAe, mehrere Auftraggeber, Fälligkeit, Vorschuss, Berechnung |
Abschnitt 2 | §§ 13–15a | Wertgebühren, Rahmengebühren, Abgeltungsbereich, Anrechnung |
Abschnitt 3 | §§ 16–21 | Dieselbe Angelegenheit, verschiedene u. besondere Angelegenheiten, Rechtszug, Verweisung, Zurückverweisung |
Abschnitt 4 | §§ 22–33 | Gegenstandswert, Grundsätze und Spezialvorschriften |
Abschnitt 5 | §§ 34–36 | Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen, schiedsrechtliche Verfahren |
Abschnitt 6 | §§ 37–41a | gerichtliche Verfahren vor Verfassungsgerichten, EuGH, beigeordneter Rechtsanwalt |
Abschnitt 7 | §§ 42–43 | Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren |
Abschnitt 8 | §§ 44–59a | Vergütung aus der Staatskasse, Prozesskosten- und Beratungshilfe |
Abschnitt 9 | §§ 59a–62 | Übergangs- und Schlussvorschriften |
Anlage 1 | zu § 2 Abs. 2 | Vergütungsverzeichnis |
Anlage 2 | zu § 13 Abs. 1 | Gebührentabelle |
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