Rz. 41

Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind.

 

Rz. 42

Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:

 
Abschnitt 1 §§ 1–12c Allgemeine Vorschriften: Geltungsbereich, Vergütungsvereinbarung, mehrere RAe, mehrere Auftraggeber, Fälligkeit, Vorschuss, Berechnung
Abschnitt 2 §§ 13–15a Wertgebühren, Rahmengebühren, Abgeltungsbereich, Anrechnung
Abschnitt 3 §§ 16–21 Dieselbe Angelegenheit, verschiedene u. besondere Angelegenheiten, Rechtszug, Verweisung, Zurückverweisung
Abschnitt 4 §§ 22–33 Gegenstandswert, Grundsätze und Spezialvorschriften
Abschnitt 5 §§ 34–36 Mediation, Hilfeleistung in Steuersachen, schiedsrechtliche Verfahren
Abschnitt 6 §§ 37–41a gerichtliche Verfahren vor Verfassungsgerichten, EuGH, beigeordneter Rechtsanwalt
Abschnitt 7 §§ 42–43 Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren
Abschnitt 8 §§ 44–59a Vergütung aus der Staatskasse, Prozesskosten- und Beratungshilfe
Abschnitt 9 §§ 59a–62 Übergangs- und Schlussvorschriften
Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 Vergütungsverzeichnis
Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Gebührentabelle

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