Rz. 21

Menschenrechtsschutz gegen Verletzung von Menschenrechten, die in der EMRK und in den Zusatzprotokollen geschützt sind.
Materieller Schutz ähnelt dem des Grundgesetzes.
Erschöpfung des nationalen Rechtswegs, in Deutschland regelmäßig einschließlich Verfassungsbeschwerde.
Frist: Sechs Monate.
Fristwahrung durch postalische Einreichung eines vollständig ausgefüllten Beschwerdeformulars in Urschrift – nicht per Fax/E-Mail.
Form: Schriftlich unter Verwendung des offizielle Beschwerdeformulars.[127]

Adressat:

The Registrar

European Court of Human Rights

Council of Europe

F-67075 Strasbourg cedex

Sprache: Beschwerde auch in Deutsch, später nur bei Erlaubnis, sonst Englisch oder Französisch.
[127] Hilfreiche Hinweise finden sich in "Common Mistakes in Filling in the Application Form and How to Avoid Them", Januar 2016, abrufbar unter http://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms&c=.

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