Rz. 21
▪ | Menschenrechtsschutz gegen Verletzung von Menschenrechten, die in der EMRK und in den Zusatzprotokollen geschützt sind. |
▪ | Materieller Schutz ähnelt dem des Grundgesetzes. |
▪ | Erschöpfung des nationalen Rechtswegs, in Deutschland regelmäßig einschließlich Verfassungsbeschwerde. |
▪ | Frist: Sechs Monate. |
▪ | Fristwahrung durch postalische Einreichung eines vollständig ausgefüllten Beschwerdeformulars in Urschrift – nicht per Fax/E-Mail. |
▪ | Form: Schriftlich unter Verwendung des offizielle Beschwerdeformulars.[127] |
▪ | Adressat: The Registrar European Court of Human Rights Council of Europe F-67075 Strasbourg cedex |
▪ | Sprache: Beschwerde auch in Deutsch, später nur bei Erlaubnis, sonst Englisch oder Französisch. |
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