Rz. 227

1.

Allgemeine Voraussetzungen

a) Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers
b)

Fälligkeit der Leistung und einredefrei

aa)

Vereinbarung einer Vertragsfrist gem. § 5 Abs. 1 VOB/B

kein Beginntermin, dann Beginn 12 Werktage nach der Aufforderung des Auftraggebers

bb) gem. Vertrag
c) Verschulden des Auftragnehmers bezogen auf die Fristüberschreitung
2.

Besondere Voraussetzungen

a) kein Mitwirkungsverzug des Auftraggebers
b) kein Bauzeitverlängerungsanspruch des Auftragnehmers, der sich auf die Fälligkeit der Leistung auswirkt
c) Vollmacht des Adressaten: Schreiben muss an die Person gerichtet werden, die die Gegenseite bei der Abwicklung des Bauvorhabens rechtsgeschäftlich vertreten darf
d) dem Einsatz durch den Auftragnehmer für die Einhaltung der Fristen erforderliche, vom Auftraggeber zu erbringende Vorleistungen definieren
e) Inhaltliche Übereinstimmung des Detail- oder/und Rahmenterminplans mit Vertragsfristen, sonst ggf. Vertragswiderspruch, der erst aufzulösen ist
3.

Rechtsfolgen

a) Konkrete Eingriffsbefugnis des Auftraggebers in den Betriebsablauf des Auftragnehmers durch Aufforderung, den Einsatz zu verstärken gem. § 5 Abs. 3 VOB/B
b) Schadensersatz nach § 5 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 VOB/B
c) Kündigungsandrohung gem. § 5 Abs. 4 VOB/B nach Fristsetzung mit Kündigungsandrohung
d) Kündigung gem. § 5 Abs. 4 VOB/B i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B für Teile der Leistung, die in sich abgeschlossen sind, oder für den Gesamtauftrag nach fruchtlosem Verstreichen der Frist

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