Rz. 130

Ehegatten, die nicht unter Nr. 2 fallen, nehmen den dritten Rang ein. Sie sind untereinander gleichrangig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge