Rz. 190

Ist der Mietvertrag von beiden Ehegatten abgeschlossen worden, besteht auch eine Räumungspflicht einer bereits ausgezogenen Mitmieterin nach Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages und Fortdauer der Nutzung durch andere Mitmieter aufgrund der gesamtschuldnerischen Rückgabeverpflichtung.[239]

[239] AG Frankenthal, Urt. v. 24.3.2015 – 3a C 413/14, juris.

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