Rz. 195

Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel

 

Muster 3.6: Ersatzerbenbestimmung der Abkömmlinge mit Verwirkungsklausel

Für den Fall, dass einer der Erben vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich dessen Abkömmlinge zu Ersatzerben. Hinterlässt einer der Erben keine Abkömmlinge, so soll unter den übrigen Erben Anwachsung eintreten. Schlägt einer der Erben das ihm Zugewandte aus und macht er seinen Pflichtteilsanspruch geltend, wobei unter "Geltendmachung" bereits die Geltendmachung von Auskunfts- und/oder Wertermittlungsansprüchen nach § 2314 BGB zu verstehen ist (es ist nicht erforderlich, dass der Pflichtteil auch tatsächlich gezahlt wird), so ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

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