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Eine Besonderheit im portugiesischen Erbrecht ist die ruhende Erbschaft (herança jacente). Der Nachlass bildet ein autonomes Sondervermögen.[198] Erforderlich ist, dass die Erben die Erbschaft annehmen. Durch die Annahme bildet sich eine Bruchteilsgemeinschaft.[199] Das Recht zur Annahme der Erbschaft erlischt nach zehn Jahren (Art. 2059 CC).[200] Vertreten wird die Erbengemeinschaft in aller Regel[201] durch einen Erbschaftsverwalter gemäß Art. 2091 CC (cabea de casal). Der Erbschaftsverwalter verwaltet den Nachlass bis zu seiner Teilung (Art. 2091 CC Partilha da heranca). Zum Erbschaftsverwalter ist berufen der überlebende Ehegatte (Art. 2080 Abs. 1 CC), wenn er selbst Erbe geworden ist oder im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft mit dem Erblasser gelebt hat.[202] Erst danach folgen die übrigen Erben. Die Erbteilung kann einvernehmlich außergerichtlich oder im Wege des Erbteilungsverfahrens erfolgen. Die Teilung kann nur ein Erbe, nicht ein Vermächtnisnehmer verlangen.[203] Die gerichtliche Erbteilung kann freilich auch im Rahmen eines Vergleichsschlusses enden.[204] Die gerichtliche Erbteilung (Anwaltszwang) erfolgt in zwei Verfahrensschritten. Zunächst durch eine Inventarisierung der Nachlassmasse und sodann durch die eigentliche Teilung anhand eines Teilungsplanes des Nachlasses. Das Teilungsverfahren wird durch Urteil abgeschlossen.[205]
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