Rz. 221

Die vorstehenden Ausführungen lassen sich in folgendem Hinweis zusammenfassen:

 
1. Alternative: Wird auf ein Beweisfoto verwiesen?
Falls nein: Das Urteil muss Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten.
Falls ja: 1. Frage: Wird prozessordnungsgemäß Bezug genommen?
Falls nein: Das Urteil muss Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten
Falls ja: 2. Frage: Ist das Beweisfoto zur Identifizierung uneingeschränkt geeignet?
  Falls ja: I.d.R. muss das Urteil Aufnahmeort- und -zeit des Radarfotos und ggf. außerdem mitteilen, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt.
Falls nein: Der Tatrichter muss ggf. erörtern, warum ihm die Identifizierung anhand des Beweisfotos gleichwohl möglich ist.
2. Alternative: Es wird nicht oder nicht ordnungsgemäß auf das Beweisfoto verwiesen:
  Das Urteil muss auf jeden Fall Ausführungen zur Bildqualität und zu Identifizierungsmerkmalen enthalten.

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