Rz. 376

Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wurde von der Deutschen Orchestervereinigung e.V. (DOV) und der Deutschen Landesgruppe der IFPVP e.V. (International Federation of Phonogram and Videogram Producers) gegründet. Sie nimmt die Leistungsschutzrechte der Interpreten, Bild- und Tonträgerhersteller, Filmhersteller und Veranstalter wahr (§ 2 der Satzung der GVL).[529] Die Einziehung der Beiträge und Gebühren wird durch die GEMA durchgeführt, die Aufschläge für die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte in Rechnung stellt. Die Ausschüttung erfolgt nach Abzug der relativ niedrigen Kosten für den Verwaltungsaufwand und nach Abführen von 5 % der Einnahmen für kulturelle und soziale Zwecke (§ 5 Abs. 6 der Satzung). Die so verbliebenen Einnahmen werden je zur Hälfte an Interpreten und Hersteller von Tonträgern oder Veranstaltern zur Verteilung gebracht. Die Interpreten müssen die Einkünfte für ein Geschäftsjahr bis zum 30.6. des Folgejahres nachweisen und belegen. Dazu zählen Einnahmen aus Rundfunk und Tonträgereinspielungen sowie solcher Auftritte, die in einen anderen Raum übertragen wurden (siehe dazu § 2 Rdn 283). Aufgrund dieser Angaben errechnet die GVL jährlich die Verteilungsschlüssel für Ton- und Bildtonträgernutzungen und für Sendungen neu.[530] Dieses Verteilungssystem ist insofern nicht nachvollziehbar, als diejenigen Künstler, die die Erstverwertung unentgeltlich gestattet haben, bei der Zweitverwertung ebenfalls leer ausgehen. Für die Interpreten ist die Mitgliedschaft in der GVL nicht von einer Beitragszahlung abhängig.[531]

 

Rz. 377

Die VG Musikedition nimmt die Rechte an wissenschaftlichen Ausgaben und nachgelassenen Werken der Sprache, Pantomime, bildenden Kunst, des Films sowie sonstiger wissenschaftlicher und technischer Art wahr, prüft und stellt die Schutzfähigkeit musikwissenschaftlicher Ausgaben nachgelassener Werke fest (Rechte gem. §§ 70 und 71 UrhG) (siehe nähere Ausführungen zu § 2 Rdn 268).

[529] Abgedruckt Hillig, Urheber- und Verlagsrecht, Nr. 19.
[530] Siehe die Angaben unter www.gvl.de.
[531] Siehe dazu insgesamt Schwenzer, Die Rechte des Musikproduzenten, UFITA 153 (2001), 147 ff.

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