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Der Managementvertrag betrifft nur die Beziehung zwischen Künstler und Manager im Hinblick auf die Zusammenarbeit zur Förderung der beruflichen Karriere des Künstlers. Er wird überwiegend als Dienstvertrag eingestuft, wobei der Manager zu Diensten verpflichtet ist. Der Manager erhält üblicherweise zwischen 15 und 25 % der erzielten Einnahmen als Provision. Während der Manager eher als Künstlerberater zu sehen ist, wird der Agent als Auftrittsvermittler tätig.[585]

[585] In England werden diese Bereiche getrennt praktiziert, dagegen gibt es in Deutschland regelmäßig Überschneidungen beider Tätigkeiten; Michow, a.a.O., S. 1182 f.

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